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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1) Gültigkeit

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Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Nikles TrustTax und seinen Kunden. Bei Bestellung bestätigen Sie, die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen zu haben und damit einverstanden zu sein. Die blosse Einsicht auf unsere Website ist unverbindlich und begründet kein Rechtsverhältnis.

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§ 2) Umfang und Ausführung des Auftrags​

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  1. Für den Umfang der von TrustTax zu erbringenden Leistungen ist der erteilte Auftrag massgebend. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemässer Berufsausübung unter Beachtung der einschlägigen berufsrechtlichen Normen und der Berufspflichten ausgeführt.

  1. Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung in Textform.

  2. Ändert sich die Rechtslage nach abschliessender Erledigung einer Angelegenheit, so ist TrustTax nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf die Änderung oder die sich daraus ergebenden Folgen hinzuweisen.

  1. Die Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmässigkeit der den TrustTax übergebenen Unterlagen und Zahlen, insbesondere der Buchführung und Bilanz, gehört nur zum Auftrag, wenn dies in Textform vereinbart ist. TrustTax wird die vom Auftraggeber gemachten Angaben, insbesondere Zahlenangaben, als richtig zu Grunde legen. Soweit er offensichtliche Unrichtigkeit feststellt, ist er verpflichtet, darauf hinzuweisen.

  1. Der Auftrag stellt keine Vollmacht für die Vertretung vor Behörden, Gerichten und sonstigen Stellen dar. Sie ist gesondert zu erteilen. Ist wegen der Abwesenheit des Auftragsgebers eine Abstimmung mit diesem über die Einlegung von Rechtsbefehlen oder Rechtsmitteln nicht möglich, ist TrustTax im Zweifel zu fristwahrender Handlung berechtigt und verpflichtet.​

 

§ 3) Verschwiegenheitspflicht ​

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  1. TrustTax ist nach Massgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, der Auftraggeber entbindet sie von dieser Verpflichtung. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Die Verschwiegenheitspflicht besteht im gleichen Umfang auch für die Mitarbeiter von Nikles TrustTax.

  1. Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit die Offenlegung zur Wahrung berechtigter Interessen von TrustTax ist. TrustTax ist auch insoweit von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, als er nach den Versicherungsbedingungen seiner Berufshaftpflichtversicherung zur Information und Mitwirkung verpflichtet ist.

  1. TrustTax ist von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, soweit dies zur Durchführung eines Zertifizierungsaudits in der Kanzlei von TrustTax erforderlich ist und die insoweit tätigen Personen ihrerseits über ihre Verschwiegenheitspflicht belehrt worden sind. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass durch die Zertifizierer/Auditor Einsicht in seine – von TrustTax angelegt und geführt – Handakte genommen wird.​

 

§ 4) Elektronische Kommunikation, Datenschutz​

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  1. TrustTax ist berechtigt, personenbezogene Daten des Auftrages im Rahmen der erteilten Aufträge maschinell zu erheben und in einer automatisierten Datei zu verarbeiten oder einem    Dienstleistungsrechenzentrum zur weiteren Auftragsdatenverarbeitung zu übertragen.

  1. TrustTax ist berechtigt, in Erfüllung seiner Pflichten nach der DSG und dem Bundesdatenschutzgesetz einen Beauftragten für den Datenschutz zu bestellen. Sofern dieser Beauftragte für den Datenschutz nicht bereits nach dem Verschwiegenheitspflicht unterliegt, hat TrustTax dafür Sorge zu tragen, dass der Beauftragte für den Datenschutz sich mit Aufnahme seiner Tätigkeit zur Wahrung des Datengeheimnisses verpflichtet.

  1. Soweit der Auftraggeber mit TrustTax die Kommunikation über die E-Mail-Adresse wünscht, hat der Auftraggeber sich an den Kosten zur Einrichtung und Aufrechterhaltung des Einsatzes von Signaturverfahren und Verschlüsselungsverfahren von TrustTax (bspw. Zur Anschaffung und Einrichtung notwendiger Soft- bzw. Hardware) zu beteiligen.​

 

§ 5) Mängelbeseitigung​

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  1. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel.  An TrustTax ist die Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. 

  1. Offenbare Unrichtigkeiten (z. B. Schreibfehler, Rechenfehler) können von TrustTax jederzeit, auch Dritten gegenüber, berichtigt werden. Sonstige Mängel darf TrustTax Dritten gegenüber mit Einwilligung des Auftraggebers berichtigen. Die Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn berechtigte Interessen von TrustTax den Interessen des Auftraggebers vorgehen.​

 

§ 6) Pflichten des Auftraggebers; unterlassene Mitwirkung und Annahmeverzug des Auftraggebers​

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  1. Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemässen Erlegung des Auftrags erforderlich ist. Insbesondere hat er an TrustTax unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu übergeben, damit für TrustTax eine angemessene Bearbeitungszeit (mind. 14 Tagen) zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle schriftlichen und mündlichen Mitteilungen von TrustTax zur Kenntnis zu nehmen und bei Zweifelsfragen Rücksprache zu halten.

  1. Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit von TrustTax oder seinen Erfüllungsgehilfen beeinträchtigen können.

  1. Unterschreitet der Auftraggeber die notwendige Bearbeitungszeit von 14 Tagen (ab Vollständigkeit seiner Unterlagen), so wird beim Auftrag einen Expressaufschlag verrechnet. Der Expressaufschlag liegt zwischen 20 und 50 % des Auftragswert.

  2. Unterlässt der Auftraggeber eine obliegende Mitwirkung oder kommt er mit der Aufnahme der von TrustTax angebotenen Leistung in Verzug, so ist Nikles TrustTax berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Unberührt bleibt der Anspruch von TrustTax auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch denn, wenn TrustTax von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.

 

§ 7) Urheberrechtsschutz

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​Die Leistungen von TrustTax stellen dessen geistiges Eigentum dar. Sie sind urheberrechtlich geschützt. Eine Weitergabe von Arbeitsergebnissen ausserhalb der bestimmungsgemässen     Verwendung, ist nur mit vorheriger Zustimmung von TrustTax in Textform zulässig.

 

§ 8) Haftung

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​Die Beauftragte haftet gegenüber dem Auftraggeber nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Jede weitergehende Haftung, gleichgültig unter welchem Titel diese geltend gemacht wird, ist ausgeschlossen.

 

§ 9) Bezahlung

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Die Bezahlung für bei Nikles TrustTax 10 Tage rein netto nach Rechnungsausstellung.

 

§ 10) Rechtshinweis

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Gerichtsstand ist 8222 Beringen. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.

8222 Beringen, 23.12.2023

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