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Altersvorsorge Säule 3a, 3b & Lebensversicherung

Altersvorsorge Säule 3a, 3b & Lebensversicherung

Die 3. Säule: Private Vorsorge

Die 3. Säule, auch bekannt als private oder persönliche Vorsorge, funktioniert ähnlich wie das Sparen bei einer Bank. Individuen haben die Möglichkeit, freiwillig Geld auf ein Konto für die 3. Säule einzuzahlen, um nach der Pensionierung über zusätzliche finanzielle Mittel für persönliche Bedürfnisse zu verfügen.


Zweck der 3. Säule


Wenn Sie sicherstellen möchten, dass Sie nach der Pensionierung zusätzliches Geld erhalten und Ihre 1. und 2. Säule ergänzen wollen, können Sie freiwillig eine 3. Säule einrichten. Es existieren zwei Arten der 3. Säule: die gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a) und die ungebundene Selbstvorsorge (Säule 3b).


Gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a)

Die Säule 3a ermöglicht es Ihnen, während Ihrer beruflichen Laufbahn bis zur Pensionierung bei einer Bank oder Versicherung ein Sparguthaben anzusammeln.


Wichtige Merkmale der Säule 3a:

• Jährliche Einzahlung eines Maximalbetrags auf das Konto.

• Höhere Zinsen im Vergleich zu Sparkonten.

• Die eingezahlten Beiträge sind steuerlich abzugsfähig.

• Bestimmte Bedingungen gelten für den Bezug des Guthabens.

• Bei Auszahlung des Guthabens wird eine einmalige Steuer fällig, abhängig vom Einkommen zum Zeitpunkt des Bezugs.


Ungebundene Selbstvorsorge (Säule 3b)

Die Säule 3b umfasst Spareinlagen in Form von Bargeld, Sparbüchlein, Lebensversicherungen oder Investitionen.


Wichtige Merkmale der Säule 3b:

• Jährliche Einzahlung von Beträgen in beliebiger Höhe.

• Angabe des angesparten Guthabens in der jährlichen Steuererklärung.

• Jährliche Versteuerung des Guthabens.

• Möglichkeit, das Geld zu jedem Zeitpunkt abzuziehen.

• Keine zusätzlichen Steuern beim Bezug des angesparten Geldes.


Wer kann eine 3. Säule abschließen

Die Säule 3a kann in verschiedenen Situationen abgeschlossen werden:

• Beitragsleistung an die 2. Säule (für Angestellte).

• Keine Versicherung bei einer Vorsorgeeinrichtung gemäß BVG (für Selbstständige).

• Wohnsitz im Ausland bei gleichzeitiger Arbeit in der Schweiz (z. B. Grenzgänger).

• Erhalt von Taggeldern aus der schweizerischen Arbeitslosenversicherung.

• Teilinvalide Personen mit AHV-pflichtigem Einkommen aus Erwerbstätigkeit.

• Fortsetzung der Beitragsleistung bis zu fünf Jahre nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters (Männer: 65, Frauen: 65).

• Fortsetzung der Beitragsleistung während vorübergehender Unterbrechung der Erwerbsarbeit (z. B. Zivil- oder Militärdienst, Arbeitslosigkeit, Krankheit).


Für die Säule 3b gibt es keine spezifischen Anforderungen.


3. Säule: Jährliche Einzahlung

• Jährliche Einzahlung eines Maximalbetrags in die Säule 3a.

• Angestellte können im Jahr 2024 maximal 7'056 Franken einzahlen.

• Selbstständige ohne 2. Säule können bis zu zwanzig Prozent ihres Einkommens und maximal 35'280 Franken (2024) einzahlen.

• Für die Säule 3b gibt es keine jährlichen Obergrenzen.


Steuervorteile der 3. Säule

• Bei einer Säule 3a profitieren Sie von Steuervorteilen, da die eingezahlten Beträge in der jährlichen Steuererklärung abgezogen werden können:

• Angestellte können den maximalen Betrag für das laufende Steuerjahr abziehen (2024: 7'056 Franken).

• Selbstständige ohne 2. Säule können bis zu zwanzig Prozent ihres Einkommens und höchstens 35'280 Franken (2024) abziehen.

• Beachten Sie: Bei Auszahlung des Guthabens wird eine einmalige Pauschalsteuer fällig.


• Für die Säule 3b sind in der Regel keine Steuervorteile vorgesehen. Allerdings entfallen im Vergleich zur Säule 3a Steuern beim vollständigen Bezug des angesparten Guthabens.


Bezug des Guthabens: Möglicher Zeitpunkt

Normalerweise können Sie das Geld der 3. Säule zum Zeitpunkt Ihrer Pensionierung oder – frühestens – fünf Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter (65 Jahre für Frauen und 65 Jahre für Männer) abrufen.


In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit eines vorzeitigen Kapitalbezugs:

• Kauf oder Bau von Wohneigentum.

• Endgültiger Wegzug aus der Schweiz.

• Selbstständige Tätigkeitsergreifung.

• Aufnahme einer neuen selbstständigen Tätigkeit.

• Zusätzliche Beitragsjahre können bei einer Vorsorgeeinrichtung der 2. Säule eingekauft werden.

• Erhalt einer Vollrente der Invalidenversicherung (IV) ohne Versicherung des Invalidenrisikos.

• Wenn Sie sich dazu entschließen, über das ordentliche Rentenalter (64 bzw. 65 Jahre) hinaus zu arbeiten, können Sie die Beitragszahlung fortsetzen und den Bezug um maximal fünf Jahre verschieben.


Bei einem Bezug müssen Sie sich das gesamte Guthaben auf einmal auszahlen lassen.


• Der Bezug des Vorsorgekapitals der Säule 3b ist an keine Bedingungen geknüpft und kann zu jedem beliebigen Zeitpunkt erfolgen.


Wie funktioniert eine Lebensversicherung

Eine Lebensversicherung dient in erster Linie dazu, Sie gegen Risiken wie Todesfall oder Erwerbsunfähigkeit abzusichern. Im Falle des Eintritts des versicherten Ereignisses wird Ihnen oder Ihren Hinterbliebenen eine einmalige Summe oder eine regelmäßige Rente ausgezahlt, um den finanziellen Verlust auszugleichen. Diese Form wird als Risikolebensversicherung bezeichnet.


Alternativ kann eine Lebensversicherung auch abgeschlossen werden, um Kapital für eine bestimmte Lebensphase anzusparen – Sie zahlen regelmäßig Beiträge in die Versicherung ein und erhalten am Ende der Laufzeit das angesparte Kapital inklusive Zinsen und eventueller Überschussbeteiligung. Diese Form der Lebensversicherung nennt man kapitalbildende Lebensversicherung.


Eine häufig gewählte und besonders in Säule 3a beliebte Variante sind Mischformen aus diesen beiden Arten der Versicherung. Dabei wird ein Teil Ihrer Beiträge für die Absicherung der Risiken verwendet, während der andere Teil der Kapitalbildung dient. So können Sie mit nur einer Police gleichzeitig Risiken absichern und Kapital für das Alter aufbauen.


Lebensversicherung in Säule 3a: Mischform oder reine Kapitalbildung


Um die Vorteile von Säule 3a mit einer Lebensversicherung zu nutzen, muss diese mindestens einen Teil der Beiträge für die Kapitalbildung verwenden. Reine Risikoversicherungen eignen sich oft nicht für Säule 3a, da nur im Falle eines tatsächlichen Schadensfalls eine Auszahlung erfolgt. Die meisten Anleger entscheiden sich für eine Mischform, die auch im Todesfall oder bei Erwerbsunfähigkeit greift. Dadurch ist der kapitalbildende Anteil zwar geringer als bei einem 3a-Konto bei einer Bank, dafür können Sie mit nur einer Police gleich mehrere Zwecke verfolgen. Damit eine Lebensversicherung in Säule 3a abgeschlossen werden kann, muss diese jedoch bestimmte Bedingungen erfüllen.

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