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Berufliche Vorsorge 2 Säule (BVG)

Berufliche Vorsorge 2 Säule (BVG)

Die 2. Säule: die berufliche Vorsorge


Die 2. Säule umfasst die berufliche Vorsorge (BV), die gelegentlich auch als Pensionskasse bezeichnet wird. Diese ist verpflichtend für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sofern sie ein bestimmtes Mindesteinkommen erreichen – konkret verdienen sie mehr als 22'050 Franken pro Jahr. Selbstständige haben die Möglichkeit, sich auf freiwilliger Basis zu versichern. Das Hauptziel der beruflichen Vorsorge besteht darin, sicherzustellen, dass Berufstätige auch nach ihrem Eintritt in den Ruhestand ihren gewohnten Lebensstandard beibehalten können.

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