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Privathaftpflichtversicherung

Privathaftpflichtversicherung

Worum geht es?

Wenn Sie einer anderen Person Schaden zufügen, sind Sie verpflichtet, diesen wieder gutzumachen. Eine Privathaftpflichtversicherung kann abgeschlossen werden, um die Kosten im Zusammenhang mit solchen Schäden zu übernehmen.


Die Privathaftpflichtversicherung greift, wenn Sie beispielsweise die Brille eines Freundes zerbrochen, jemanden beim Fahrradfahren angefahren oder wenn Ihr Hund ein Kind gebissen hat. Abhängig von der Schadenshöhe kann diese Versicherung Sie vor erheblichen finanziellen Verlusten schützen.


Grundsätzlich ist die Privathaftpflichtversicherung in der Schweiz freiwillig. Allerdings wird sie oft zur Pflicht, wenn man eine Wohnung mieten möchte. In den meisten Kantonen ist die Privathaftpflichtversicherung für Hundehalter auch obligatorisch.


Was deckt die Privathaftpflichtversicherung?

Die Privathaftpflichtversicherung deckt in der Regel:

• Personen- und Sachschäden,

• Schadenverhütungskosten (z. B. Kosten im Zusammenhang mit der Brandlöschung mit Wasser),

• Vermögensschäden, die aus Personen- und Sachschäden resultieren (z. B. Verfahrenskosten),

• Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche (z. B. wenn Sie für einen Schaden nicht verantwortlich sind).


Sie können zwischen einer Versicherung für Einzelpersonen und einer Versicherung wählen, die auch andere Haushaltsmitglieder einschließt. Schäden durch Haustiere sind in der Regel ebenfalls abgedeckt.


Was deckt die Privathaftpflichtversicherung nicht?

Die Privathaftpflichtversicherung deckt die folgenden Schäden nicht:

• Schäden, die Sie sich selbst oder einer im Haushalt lebenden Person zufügen (dies könnte in die Zuständigkeit der Unfallversicherung fallen),

• Schäden, die Sie im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit verursachen,

• Sachschäden aufgrund von Abnutzung,

• vorhersehbare Schäden oder solche, die Sie hätten vorhersehen können,

• Schäden im Zusammenhang mit der Übertragung einer ansteckenden Krankheit,

• Schäden, die im Zusammenhang mit der absichtlichen Begehung eines Delikts oder Verbrechens verursacht werden.

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