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Lebenssituationen

Steuererklärung, wenn sich das Leben ändert

Ein neues Kind, eine Heirat, der erste Lohn oder die Pensionierung: In solchen Jahren ändert sich die Steuererklärung mehr als sonst. Hier steht, worauf es im Kanton Schaffhausen ankommt, jeweils mit Betrag, Gesetzesartikel und Quelle.

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Wählen Sie Ihre Situation

  • Erste Steuererklärung

    Für Lernende, Studierende und junge Erwachsene: was Pflicht ist, welche Abzüge zählen. Grundpreis CHF 55.00 bis 25 Jahre.

  • Heirat und Paare

    Ab dem Heiratsjahr gemeinsam besteuert. Zweiverdienerabzug, Versicherungsabzug, Teilsplitting in Schaffhausen.

  • Geburt und Kinder

    Kinderabzug CHF 8'400, plus CHF 3'000 unter 5 Jahren, Steuergutschrift CHF 320, Drittbetreuung bis CHF 9'400.

  • Trennung und Scheidung

    Getrennte Veranlagung fürs ganze Jahr, Alimente, Kinderabzug und Tarif für Alleinerziehende.

  • Pensionierung und Kapitalbezug

    Kapitalleistungen aus Pensionskasse und Säule 3a, Entlastungsabzug für AHV-Rentner in Schaffhausen.

  • Umzug in oder aus dem Kanton

    Wohnsitz am 31. Dezember entscheidet grundsätzlich, mit Ausnahmen etwa für Liegenschaften. Was beim Zuzug, Wegzug und Umzug aus dem Ausland gilt.

  • Erbschaft und Schenkung

    Soweit Schaffhauser Recht anwendbar ist, sind Ehegatten und Nachkommen von der Erbschaftssteuer befreit. Was trotzdem in die Steuererklärung gehört.

Warum sich ein Blick von aussen in solchen Jahren lohnt

In einem gewöhnlichen Jahr ändert sich in der Steuererklärung wenig: Lohnausweis, Bankauszüge, Säule 3a. In einem Jahr mit Heirat, Geburt, Trennung oder Pensionierung ändern sich dagegen Tarif, Sozialabzüge und manchmal sogar der Kanton, der Sie besteuert. Genau dann gehen Abzüge am häufigsten vergessen.

Nikles TrustTax erstellt Steuererklärungen für Privatpersonen in Beringen, im ganzen Kanton Schaffhausen und online in der Deutschschweiz. Die Grundpreise exkl. MWST: CHF 80.00 für Einzelpersonen, CHF 95.00 für Ehepaare mit gemeinsamer Steuererklärung, CHF 55.00 für Lernende und Studierende bis 25 Jahre, CHF 65.00 für einfache Rentnererklärungen, Zuschläge laut Preisliste (Stand Oktober 2026). Komplexe Fälle werden nach Aufwand abgerechnet, mit Aufwandsschätzung vor Arbeitsbeginn.

Die Seiten zu den Lebenssituationen geben allgemeine Informationen mit Quellenangabe. Sie ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Beträge ändern sich, deshalb steht bei jeder Seite das Datum der letzten Aktualisierung.

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  • Was kostet meine Steuererklärung?

    Grundpreise ab CHF 55.00 exkl. MWST, klare Zuschläge pro Position, komplexe Fälle CHF 140.00 pro Stunde. Mit Preisrechner für eine unverbindliche Schätzung.

Bereit, die Steuererklärung abzugeben?

Kurz anfragen, Unterlagen schicken. Standardfälle nach Preisliste, bei komplexen Fällen erhalten Sie vorab eine Aufwandsschätzung.