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Lebenssituation · Erbschaft

Erbschaft und Schenkung in der Steuererklärung

Ist Schaffhauser Recht anwendbar, zahlen Nachkommen sowie Ehegatten keine Erbschaftssteuer. Der Wohnsitz der Erben allein entscheidet das nicht. Trotzdem ändert eine Erbschaft die nächste Steuererklärung: beim Vermögen, bei den Erträgen und manchmal bei einer Liegenschaft.

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Erbschafts- und Schenkungssteuer in Schaffhausen

Kanton Schaffhausen, Erbschafts- und Schenkungssteuer, soweit Schaffhauser Recht anwendbar ist Stand: ESTV, Stand der Gesetzgebung 01.01.2025
Empfängerin oder EmpfängerErbschaftSchenkung
Ehegatte, eingetragene Partnerin oder Partnersteuerfreisteuerfrei
Kinder, Enkel und weitere direkte Nachkommensteuerfreisteuerfrei
Übrige Personen (z. B. Geschwister, Nichten, Lebenspartner ohne Trauschein)steuerpflichtig nach Verwandtschaftsgradsteuerpflichtig nach Verwandtschaftsgrad

Quellen: ESTV, Erbschafts- und Schenkungssteuern, Stand der Gesetzgebung 01.01.2025 (externer Link); Kanton Schaffhausen, Portrait Steuern (externer Link). Das gilt, soweit Schaffhauser Recht anwendbar ist. Massgebend ist bei beweglichem Vermögen grundsätzlich der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person beziehungsweise der Wohnsitz der schenkenden Person, bei Liegenschaften der Kanton, in dem sie liegen. Der Wohnsitz der Empfängerin oder des Empfängers allein entscheidet dies nicht. Steuersätze und Freibeträge für übrige Personen klärt TrustTax im Einzelfall mit der Steuerverwaltung, sie stehen hier bewusst nicht.

Was eine Erbschaft in der Einkommens- und Vermögenssteuer ändert

Auch wenn keine Erbschaftssteuer anfällt: Das geerbte Vermögen gehört ab dem Erbgang zu Ihrem Vermögen und wird per 31. Dezember in der Steuererklärung deklariert. Erträge daraus, etwa Zinsen, Dividenden oder Mieten, sind Einkommen.

Solange der Nachlass nicht geteilt ist, deklariert jede Erbin und jeder Erbe den eigenen Anteil an der Erbengemeinschaft. Dafür braucht es eine Aufstellung über Vermögen und Erträge des Nachlasses.

Erben Sie eine Liegenschaft, kommen Eigenmietwert oder Mieterträge, Unterhaltskosten und Schuldzinsen dazu. Liegt die Liegenschaft in einem anderen Kanton, braucht es eine Steuerausscheidung. Die Grundstückgewinnsteuer wird beim Erbgang selbst nicht fällig, sondern erst bei einem späteren Verkauf (Steueraufschub nach Art. 12 Abs. 3 lit. a StHG (externer Link)).

Für die Steuererklärung der verstorbenen Person bis zum Todestag sind die Erben verantwortlich. Sprechen Sie TrustTax darauf an, wenn Sie dabei Unterstützung brauchen.

Diese Unterlagen braucht es

  • Erbbescheinigung oder Teilungsvertrag
  • Inventar oder Aufstellung über den Nachlass (Konten, Wertschriften, Liegenschaften, Schulden)
  • Bank- und Depotauszüge der übernommenen Konten per 31. Dezember
  • bei Liegenschaften: Grundbuchauszug, Eigenmietwert oder Mietverträge, Hypothekarzinsen
  • bei Schenkungen oder Erbvorbezügen: Schenkungsvertrag oder Bestätigung mit Datum und Betrag

Was das bei TrustTax kostet

Eine einfache Schenkung oder ein einfacher Erbvorbezug, ohne Bewertung oder separate Schenkungssteuererklärung, kostet CHF 20.00 pro Vorgang. Eine selbstbewohnte Schweizer Liegenschaft kostet CHF 45.00 pro Objekt. Komplexe Erbschaften werden nach Aufwand zu CHF 140.00 pro Stunde exkl. MWST abgerechnet, mit Aufwandsschätzung vor Arbeitsbeginn. Dazu kommt der Grundpreis, zum Beispiel CHF 80.00 für Einzelpersonen oder CHF 65.00 für einfache Rentnererklärungen. Alle Preise exkl. MWST, Stand Oktober 2026.

Fragen zu Erbschaft und Schenkung

Muss ich im Kanton Schaffhausen Erbschaftssteuer zahlen, wenn ich von meinen Eltern erbe?

Nein. Direkte Nachkommen sowie Ehegatten und eingetragene Partner sind im Kanton Schaffhausen von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit (ESTV, Stand der Gesetzgebung 01.01.2025). Das gilt, soweit Schaffhauser Recht anwendbar ist. Massgebend ist bei beweglichem Vermögen grundsätzlich der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person beziehungsweise der Wohnsitz der schenkenden Person, bei Liegenschaften der Kanton, in dem sie liegen. Der Wohnsitz der Empfängerin oder des Empfängers allein entscheidet dies nicht.

Muss ich eine Erbschaft trotzdem in der Steuererklärung angeben?

Ja. Das geerbte Vermögen erscheint per 31. Dezember in Ihrem Vermögen, die Erträge daraus sind Einkommen. Bei einer ungeteilten Erbengemeinschaft deklarieren Sie Ihren Anteil.

Was kostet die Steuererklärung mit einer Erbschaft bei TrustTax?

Grundpreis (zum Beispiel CHF 80.00 für Einzelpersonen) plus CHF 20.00 pro einfache Schenkung oder einfachen Erbvorbezug. Komplexe Erbschaften nach Aufwand zu CHF 140.00 pro Stunde exkl. MWST. Alle Preise exkl. MWST, Stand Oktober 2026.

Übersicht: Lebenssituationen

Passend dazu

Alle Themen finden Sie unter Lebenssituationen.

  • Pensionierung und Kapitalbezug

    Kapitalleistungssteuer zu einem Fünftel des Tarifs, Entlastungsabzug für AHV-Rentner.

  • Steuererklärung mit Liegenschaft

    Steuererklärung mit Eigenheim oder vermieteter Liegenschaft: Eigenmietwert, Hypothek, Unterhalt pauschal oder effektiv. Zuschlag CHF 45 pro Objekt exkl. MWST.

  • Was kostet meine Steuererklärung?

    Grundpreise ab CHF 55.00 exkl. MWST, klare Zuschläge pro Position, komplexe Fälle CHF 140.00 pro Stunde. Mit Preisrechner für eine unverbindliche Schätzung.

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