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Lebenssituation · Trennung

Steuererklärung bei Trennung und Scheidung

Eine Trennung ist schwer genug. Steuerlich gilt eine klare Regel: Wer sich im Laufe des Jahres trennt oder scheiden lässt, wird für das ganze Jahr wieder einzeln besteuert. Was das für Alimente und Kinderabzüge heisst, steht hier.

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Ab wann Sie wieder einzeln besteuert werden

Bei Scheidung sowie rechtlicher oder tatsächlicher Trennung werden die Ehegatten für die ganze Steuerperiode getrennt veranlagt (Art. 42 Abs. 2 DBG (externer Link), Art. 18 StHG (externer Link)). Massgebend sind die Verhältnisse am Ende des Jahres.

Tatsächlich getrennt ist eine Ehe im Kanton Schaffhausen nur, wenn der gemeinsame Haushalt aufgehoben ist, keine Gemeinschaftlichkeit der Mittel für Wohnung und Unterhalt mehr besteht und Unterstützung nur noch in bezifferten Beträgen fliesst (§ 4 StV SH, Stand 01.11.2024).

Für das Trennungsjahr füllt also jede Person eine eigene Steuererklärung aus, mit dem eigenen Einkommen und dem eigenen Vermögen.

Alimente und Kinder: wer was abzieht

Bund und Kanton Schaffhausen Stand: Fedlex und Kantonsblatt ESTV Februar 2026
ThemaRegelGrundlage
Unterhaltsbeiträge an den geschiedenen oder getrennten Ehegattenbei der zahlenden Person abziehbar, bei der empfangenden steuerbarArt. 33 Abs. 1 lit. c und Art. 23 lit. f DBG
Unterhaltsbeiträge für minderjährige Kinderan den Elternteil mit elterlicher Sorge: bei der zahlenden Person abziehbar, beim empfangenden Elternteil steuerbarArt. 33 Abs. 1 lit. c und Art. 23 lit. f DBG
Kinderabzug bei gemeinsamer Sorgewird hälftig geteilt, wenn keine Unterhaltsbeiträge für das Kind abgezogen werdenArt. 37 Abs. 1 lit. b StG SH
Tarif für AlleinerziehendeSatzbestimmung mit Divisor 1,9, wenn Kinder im Haushalt leben und Sie deren Unterhalt zur Hauptsache bestreitenArt. 38 Abs. 2 StG SH

Quellen: DBG (Fedlex) (externer Link), ESTV, Kantonsblatt Schaffhausen, Stand Februar 2026 (externer Link).

Was im Trennungsjahr oft schiefgeht

  • Bezahlte Alimente werden vergessen oder ohne Belege deklariert. Bewahren Sie Zahlungsbelege und die Vereinbarung auf.
  • Beide Elternteile ziehen den vollen Kinderabzug ab. Bei gemeinsamer Sorge ohne Unterhaltsbeiträge wird er geteilt.
  • Gemeinsame Konten oder eine gemeinsame Liegenschaft werden nicht sauber aufgeteilt.
  • Provisorische Steuerrechnungen laufen noch auf das Ehepaar. Klären Sie mit der Gemeinde, wie Zahlungen angerechnet werden.

Was die Steuererklärung nach einer Trennung bei TrustTax kostet

Jede Person braucht eine eigene Steuererklärung, Grundpreis für Einzelpersonen CHF 80.00 exkl. MWST. Weitere Positionen wie Kinderbetreuungskosten werden laut Preisliste verrechnet, besondere steuerliche Abklärungen nach Aufwand zu CHF 140.00 pro Stunde exkl. MWST mit Aufwandsschätzung vorab (Stand Oktober 2026). Wir behandeln Ihre Unterlagen vertraulich und besprechen auf Wunsch alles am Telefon.

Fragen zu Trennung und Scheidung

Wir haben uns im Oktober getrennt. Füllen wir noch eine gemeinsame Steuererklärung aus?

Nein. Bei einer Trennung werden Sie für die ganze Steuerperiode getrennt veranlagt (Art. 42 Abs. 2 DBG, Art. 18 StHG). Jede Person füllt eine eigene Steuererklärung aus.

Kann ich Alimente von den Steuern abziehen?

Unterhaltsbeiträge an den getrennten oder geschiedenen Ehegatten und für minderjährige Kinder unter dessen Sorge sind bei der zahlenden Person abziehbar und bei der empfangenden steuerbar (Art. 33 Abs. 1 lit. c und Art. 23 lit. f DBG). Unterhalt an volljährige Kinder ist nicht abziehbar.

Wer erhält den Kinderabzug?

Bei gemeinsamer elterlicher Sorge und ohne abgezogene Unterhaltsbeiträge für das Kind teilen sich die Eltern den Kinderabzug hälftig (Art. 37 Abs. 1 lit. b StG SH). In den anderen Fällen kommt es auf die Unterhaltsregelung an.

Übersicht: Lebenssituationen

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Alle Themen finden Sie unter Lebenssituationen.

  • Geburt und Kinder

    Kinderabzug CHF 8'400, Steuergutschrift CHF 320, Drittbetreuung bis CHF 9'400.

  • Heirat und Paare

    Gemeinsam besteuert ab dem Heiratsjahr. Was sich in Schaffhausen ändert.

  • Steuererklärung anfragen

    Steuererklärung in vier kurzen Schritten anfragen, per Telefon, WhatsApp oder E-Mail. Nikles TrustTax, Haldenweg 9, 8222 Beringen, +41 76 685 52 25.

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