Glossar
Steuerbegriffe einfach erklärt
Die Steuererklärung hat ihre eigene Sprache. Hier sind die wichtigsten Begriffe kurz erklärt, mit den Werten für den Kanton Schaffhausen, wo es welche gibt. Jeder Begriff hat einen eigenen Link zum Teilen.
Begriffe von A bis Z
- Abgabefrist
Termin, bis zu dem die Steuererklärung bei der Gemeinde sein muss. Im Kanton Schaffhausen der 31. März des Folgejahres (ESTV, Veranlagungsverfahren).
- Ausgleichszins
Zins auf vorläufigen Steuerzahlungen: Wer vor dem mittleren Verfalltag zahlt, erhält einen Zins gutgeschrieben, wer später zahlt, wird belastet. In Schaffhausen ist der mittlere Verfalltag der 30. September (§ 98 StV).
- Berufskosten
Kosten, die für die Erzielung des Lohns nötig sind: Arbeitsweg, auswärtige Verpflegung, übrige Berufskosten. In Schaffhausen gibt es für die übrigen Berufskosten im Steuerjahr 2025 eine Pauschale von 3 % des Nettolohns, mindestens CHF 2'000, höchstens CHF 4'000, unter Vorbehalt der Regeln für Teilzeit, unterjährige Erwerbstätigkeit und tiefes Einkommen.
- Eigenmietwert
Fiktives Einkommen für Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Liegenschaft selbst bewohnen. In Schaffhausen höchstens 70 % der Marktmiete (§ 1 DEMW). Volk und Stände haben die Abschaffung beschlossen, der Bundesrat setzt sie auf 01.01.2029 in Kraft. Betroffen sind auch selbstgenutzte Zweitliegenschaften, die Kantone können dafür eine besondere Steuer einführen.
- Einkauf in die Pensionskasse
Freiwillige Einzahlung in die 2. Säule, um Beitragslücken zu schliessen. Vom Einkommen abziehbar. Danach dürfen die Leistungen drei Jahre nicht als Kapital bezogen werden (Art. 79b Abs. 3 BVG).
- Einsprache
Rechtsmittel gegen eine Veranlagung. Bei der direkten Bundessteuer innert 30 Tagen nach Zustellung, schriftlich und begründet. Die kantonale Frist steht auf der Verfügung.
- Entlastungsabzug
Schaffhauser Sozialabzug für tiefe Einkommen, für AHV- und IV-Rentner höher. Gilt in der heutigen Fassung für die Steuerperioden 2022 bis 2029 (Art. 37 Abs. 1 lit. d StG).
- Ermessensveranlagung
Schätzung der Steuern durch das Steueramt, wenn die Steuererklärung trotz Mahnung fehlt oder unvollständig ist. Dazu kommt in der Regel eine Ordnungsbusse.
- Fristerstreckung
Verlängerung der Abgabefrist. Im Kanton Schaffhausen online über die eFristerstreckung bis höchstens 30. November, beantragt vor Ablauf der ordentlichen Frist.
- Grenzsteuersatz
Steuersatz auf dem letzten verdienten Franken. Er zeigt, wie viel ein zusätzlicher Abzug tatsächlich spart: Bei hohem Einkommen bringt der gleiche Abzug mehr.
- Kapitalleistungssteuer
Separate Steuer auf Kapital aus Pensionskasse und Säule 3a. In Schaffhausen zu einem Fünftel des ordentlichen Tarifs, ohne Sozialabzüge (Art. 40 StG).
- Kinderabzug
Sozialabzug je minderjähriges oder in Ausbildung stehendes Kind. In Schaffhausen CHF 8'400, plus CHF 3'000 für Kinder unter 5 Jahren (Art. 37 StG).
- Lohnausweis
Bescheinigung des Arbeitgebers über Lohn, Abzüge und Spesen eines Jahres. Grundlage für das Erwerbseinkommen in der Steuererklärung.
- Nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV)
Ordentliche Steuererklärung für Personen, deren Lohn an der Quelle besteuert wird. Pflicht ab CHF 120'000 Bruttoerwerbseinkommen, unter Umständen auch darunter, etwa bei weiteren Einkünften oder Vermögen. Sonst auf Antrag, grundsätzlich bis 31. März des Folgejahres, nicht verlängerbar. Die bezahlte Quellensteuer wird angerechnet, es kann eine Rückerstattung oder eine Nachzahlung resultieren.
- Pauschalabzug
Fester Betrag oder Prozentsatz, der ohne Belege abgezogen werden kann, etwa für Berufskosten oder den Liegenschaftsunterhalt. Statt der Pauschale können meist die effektiven Kosten belegt werden, aber nicht beides.
- Provisorische Steuerrechnung
Vorläufige Rechnung für das laufende Jahr, bevor die Veranlagung feststeht. In Schaffhausen kommt sie bis Ende Mai, fällig in drei Raten am 1. Juni, 1. September und 1. Dezember (§ 99 StV).
- Quellensteuer
Steuer, die der Arbeitgeber direkt vom Lohn abzieht, vor allem bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Niederlassungsbewilligung C.
- Säule 3a
Gebundene private Vorsorge. Einzahlungen sind vom Einkommen abziehbar: im Steuerjahr 2026 (Einreichung 2027) höchstens CHF 7'258 mit Pensionskasse, ohne Pensionskasse 20 % des Erwerbseinkommens bis CHF 36'288. Nachträgliche Einkäufe sind erstmals 2026 für Lücken ab 2025 möglich. Voraussetzung sind die Beitragsberechtigung im Lücken- und im Einkaufsjahr, die vollständige Zahlung des ordentlichen Jahresbeitrags und die Einhaltung der gesetzlichen Einkaufsgrenzen sowie der weiteren Voraussetzungen.
- Sozialabzüge
Abzüge für die persönliche Situation, etwa für Kinder, unterstützte Personen oder als Entlastung bei tiefem Einkommen. Massgebend sind die Verhältnisse am Ende der Steuerperiode.
- Steuerausscheidung
Aufteilung von Einkommen und Vermögen zwischen Kantonen oder Ländern, zum Beispiel bei einer Liegenschaft in einem anderen Kanton. Verhindert, dass etwas doppelt besteuert wird.
- Steuerfuss
Prozentsatz, mit dem die einfache Steuer nach Tarif multipliziert wird. Kanton, Gemeinde und Kirchgemeinde legen ihn jedes Jahr fest (Art. 3 und 198 StG).
- Steuergutschrift
Schaffhauser Besonderheit: CHF 320 je Kind gehen direkt vom Steuerbetrag ab, nicht vom Einkommen (Art. 192a StG).
- Steuerperiode
Das Kalenderjahr, für das Einkommen und Vermögen besteuert werden. Die Steuererklärung 2026 wird im Jahr 2027 ausgefüllt.
- Übermittlungscode
Persönlicher Code auf dem Steuererklärungsformular, mit dem Sie die Steuererklärung in Schaffhausen elektronisch einreichen. Mit dem Code können Sie auch Dritte zum Einreichen ermächtigen (§ 81b StV).
- Veranlagung
Festsetzung der Steuern durch das Steueramt auf Grundlage Ihrer Steuererklärung. Sie erhalten eine Veranlagungsverfügung, gegen die Sie Einsprache erheben können.
- Verzugszins
Zins auf Steuern, die nach einer endgültigen Veranlagung nicht innert der Zahlungsfrist bezahlt werden (§ 100 Abs. 2 StV).
- Wertschriftenverzeichnis
Teil der Steuererklärung mit allen Konten, Aktien, Fonds und Obligationen per 31. Dezember sowie deren Erträgen. Grundlage für Vermögenssteuer und Verrechnungssteuer-Rückerstattung.
Übersicht: Ratgeber
Passend dazu
Alle Themen finden Sie unter Ratgeber.
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Abzüge Schaffhausen
Pendlerabzug, Berufskosten, Krankheitskosten, Weiterbildung, Spenden, 3a, Kinder: alle Beträge mit Quelle.
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Fragen und Antworten
Kosten, Fristen, Abzüge, Quellensteuer, Versicherungen, Datenschutz: häufige Fragen zur Steuererklärung, beantwortet von Nikles TrustTax aus Beringen.
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Ratgeber Steuererklärung
Abzüge Schaffhausen, Steuerkalender, Fristverlängerung, Säule 3a, Liegenschaft, Eigenmietwert und Glossar: Ratgeber mit Zahlen, Quelle und Stand-Datum.
Quellen
- ESTV, Kantonsblatt Schaffhausen (externer Link) (Stand Februar 2026)
- Kanton Schaffhausen, Verordnung über die direkten Steuern (SHR 641.111) (externer Link) (Stand 01.11.2024)
- ESTV, Veranlagungsverfahren bei den direkten Steuern (externer Link) (Stand September 2022)
- Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG, SR 831.40), Art. 79b (externer Link) (Fedlex, abgerufen 04.10.2026)
- VZ VermögensZentrum, Säule 3a Maximalbetrag (externer Link) (abgerufen 04.10.2026)
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