Versicherungen
Vorsorge Säule 3a, 3b und Lebensversicherung
Die 3. Säule ergänzt AHV und Pensionskasse. Sie dient dem Sparen für das Alter und bietet je nach Form Steuervorteile. Es gibt die gebundene Vorsorge (Säule 3a) und die freie Vorsorge (Säule 3b).
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Gebundene Vorsorge: Säule 3a
Mit der Säule 3a sparen Sie während Ihrer Berufstätigkeit bei einer Bank oder Versicherung ein Vorsorgeguthaben an.
- Jährliche Einzahlung bis zu einem gesetzlichen Höchstbetrag.
- Die eingezahlten Beiträge sind vom steuerbaren Einkommen abziehbar.
- Nachträgliche Einkäufe sind erstmals 2026 für Lücken ab 2025 möglich. Voraussetzung sind die Beitragsberechtigung im Lücken- und im Einkaufsjahr, die vollständige Zahlung des ordentlichen Jahresbeitrags und die Einhaltung der gesetzlichen Einkaufsgrenzen sowie der weiteren Voraussetzungen.
- Für den Bezug des Guthabens gelten bestimmte Bedingungen.
- Bei der Auszahlung wird eine einmalige Steuer fällig, getrennt vom übrigen Einkommen.
Einzahlen können unter anderem Angestellte mit Pensionskasse, Selbständige ohne Pensionskasse, Grenzgängerinnen und Grenzgänger mit Erwerbseinkommen in der Schweiz und Personen, die Taggelder der Arbeitslosenversicherung erhalten. Die Berechtigung zur Einzahlung ist bei Grenzgängerinnen und Grenzgängern von der steuerlichen Abzugsfähigkeit in der Schweiz zu unterscheiden. Ob die Beiträge in der Schweiz abgezogen werden können, prüfen wir im Einzelfall. Die aktuellen Höchstbeträge mit Steuerjahr stehen im Ratgeber Säule 3a.
Freie Vorsorge: Säule 3b
Zur Säule 3b gehören zum Beispiel Sparguthaben, Lebensversicherungen oder Wertschriften.
- Einzahlungen in beliebiger Höhe.
- Das Guthaben wird jährlich in der Steuererklärung als Vermögen angegeben.
- Verfügbarkeit, Rückkaufswert, Garantien und Anlagerisiken hängen vom Produkt und vom Vertrag ab.
- Gesetzliche Vorgaben wie bei der Säule 3a gibt es nicht. Die Bedingungen ergeben sich aus dem jeweiligen Produkt oder Vertrag.
Bezug des Guthabens
Das Guthaben der Säule 3a kann frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter bezogen werden. Wer über das Rentenalter hinaus arbeitet, kann die Einzahlungen fortsetzen und den Bezug aufschieben.
Ein vorzeitiger Bezug ist nur in bestimmten Fällen möglich, etwa für den Kauf oder Bau von selbstbewohntem Wohneigentum, beim endgültigen Wegzug aus der Schweiz, bei der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit oder für einen Einkauf in die Pensionskasse. Bei der Säule 3b richtet sich die Verfügbarkeit nach Produkt und Vertrag, bei Lebensversicherungen etwa nach Laufzeit und Rückkaufswert.
Wie funktioniert eine Lebensversicherung?
Eine Risikolebensversicherung sichert Sie oder Ihre Hinterbliebenen gegen Risiken wie Tod oder Erwerbsunfähigkeit ab. Tritt das versicherte Ereignis ein, wird eine einmalige Summe oder eine Rente ausbezahlt.
Bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung zahlen Sie regelmässig Prämien ein und erhalten am Ende der Laufzeit das angesparte Kapital. Ob und in welcher Höhe Zinsen, Garantien oder Überschussbeteiligungen dazukommen, hängt vom Vertrag ab. Bei anlagegebundenen Produkten tragen Sie zudem Anlagerisiken. Bei einer vorzeitigen Auflösung erhalten Sie den Rückkaufswert, der tiefer sein kann als die einbezahlten Prämien.
Häufig gewählt werden Mischformen: Ein Teil der Prämie deckt die Risiken, der andere Teil dient dem Sparen. Damit eine Lebensversicherung in der Säule 3a abgeschlossen werden kann, muss sie bestimmte Bedingungen erfüllen.
So unterstützt Sie TrustTax
Wir besprechen mit Ihnen, welche Form der Vorsorge zu Ihrer Situation passt, und vermitteln auf Wunsch eine passende Lösung. Weil wir auch Ihre Steuererklärung erstellen können, sehen Sie direkt, wie sich Einzahlungen steuerlich auswirken.
Sie können kostenfrei anfragen: per Formular, Telefon, WhatsApp oder E-Mail an info@trusttax.ch.
Wichtige Hinweise
Der konkrete Versicherungsschutz richtet sich nach der Police und den Versicherungsbedingungen. Deckungen, Ausschlüsse, Selbstbehalte, Wartefristen und Versicherungssummen unterscheiden sich je nach Produkt.
Angaben zur Versicherungsvermittlung
Nikles TrustTax und der verantwortliche Versicherungsvermittler sind im Register für Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittler der FINMA eingetragen.
- Nikles TrustTax
- FINMA-Registernummer F01541597
- Steven Michael Nikles
- FINMA-Registernummer F01541559
Die Vermittlung und Betreuung von Versicherungsverträgen wird durch Courtagen und Betreuungsentschädigungen der Versicherungsunternehmen vergütet. Die konkrete Kundeninformation erfolgt separat. Sie können kostenfrei anfragen. Separat kostenpflichtige Beratungen werden vorgängig vereinbart.
Die Registereinträge lassen sich in der Registersuche der FINMA überprüfen: FINMA-Registersuche (externer Link)
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Versicherungsberatung und -vermittlung von Nikles TrustTax, Beringen SH: Vorsorge 3a/3b, BVG, Krankenkasse, Hausrat, Haftpflicht, Auto, Rechtsschutz.
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Säule 3a 2026: Maximalbetrag und Steuerabzug
Säule 3a im Steuerjahr 2026: maximal CHF 7'258 mit Pensionskasse, 20 % bis CHF 36'288 ohne. Bis wann einzahlen, wie der Abzug wirkt.
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Kapitalleistungssteuer zu einem Fünftel des Tarifs, Entlastungsabzug für AHV-Rentner.
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