Versicherungen
Krankenkasse: Grundversicherung KVG und Zusatzversicherungen VVG
Die Grundversicherung ist für alle obligatorisch, die in der Schweiz wohnen. Mit Zusatzversicherungen ergänzen Sie den Schutz dort, wo die Grundversicherung nicht oder nur teilweise zahlt.
Versicherung anfragen 5,0 aus 25 Google-Rezensionen (Stand 04.10.2026) (externer Link)
Grundversicherung nach KVG
Die obligatorische Grundversicherung gewährleistet die medizinische Grundversorgung bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft. Die Leistungen sind gesetzlich festgelegt und deshalb bei allen Krankenversicherern gleich. Unterschiede gibt es bei Prämie, Franchise und Versicherungsmodell.
Zusatzversicherungen nach VVG
Freiwillige Zusatzversicherungen decken Leistungen in der Schweiz und im Ausland, welche die Grundversicherung nicht oder nur teilweise übernimmt, zum Beispiel die freie Wahl der Spitalabteilung, Brillen oder Alternativmedizin. Mögliche Zusatzversicherungen sind:
- Ambulante Zusatzversicherungen für ambulante Leistungen, welche die Grundversicherung nicht oder nur teilweise übernimmt.
- Spitalversicherungen, mit denen Sie einen Spitalaufenthalt an Ihre Bedürfnisse anpassen, etwa mit mehr Komfort und Flexibilität.
- Zahnversicherungen mit Kostenbeteiligung an zahnärztlichen Behandlungen, an Kieferorthopädie und Kieferchirurgie sowie an Dentalhygiene.
Für besondere Situationen, etwa für Grenzgängerinnen und Grenzgänger oder Neugeborene, gibt es spezielle Lösungen.
Für Zusatzversicherungen verlangen die Versicherer in der Regel eine Gesundheitsprüfung. Eine Aufnahmegarantie gibt es nicht, ein Antrag kann abgelehnt oder nur mit Vorbehalt angenommen werden. Kündigen Sie eine bestehende Zusatzversicherung deshalb erst, wenn die Annahme bei der neuen Versicherung gesichert ist.
Krankenkasse und Steuererklärung
Prämien für die Krankenversicherung gehören zu den Versicherungsprämien, die in der Steuererklärung bis zu einem Höchstbetrag abziehbar sind. Bei TrustTax sind Versicherungsprämien gemäss Jahresbescheinigungen im Grundpreis enthalten.
So unterstützt Sie TrustTax
Wir vergleichen mit Ihnen, welche Kombination aus Grundversicherung und Zusatzversicherungen zu Ihnen passt, und vermitteln auf Wunsch eine passende Lösung.
Sie können kostenfrei anfragen: per Formular, Telefon, WhatsApp oder E-Mail an info@trusttax.ch.
Wichtige Hinweise
Der konkrete Versicherungsschutz richtet sich nach der Police und den Versicherungsbedingungen. Deckungen, Ausschlüsse, Selbstbehalte, Wartefristen und Versicherungssummen unterscheiden sich je nach Produkt.
Angaben zur Versicherungsvermittlung
Nikles TrustTax und der verantwortliche Versicherungsvermittler sind im Register für Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittler der FINMA eingetragen.
- Nikles TrustTax
- FINMA-Registernummer F01541597
- Steven Michael Nikles
- FINMA-Registernummer F01541559
Die Vermittlung und Betreuung von Versicherungsverträgen wird durch Courtagen und Betreuungsentschädigungen der Versicherungsunternehmen vergütet. Die konkrete Kundeninformation erfolgt separat. Sie können kostenfrei anfragen. Separat kostenpflichtige Beratungen werden vorgängig vereinbart.
Die Registereinträge lassen sich in der Registersuche der FINMA überprüfen: FINMA-Registersuche (externer Link)
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Versicherungsberatung und Versicherungsvermittlung
Versicherungsberatung und -vermittlung von Nikles TrustTax, Beringen SH: Vorsorge 3a/3b, BVG, Krankenkasse, Hausrat, Haftpflicht, Auto, Rechtsschutz.
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Krankentaggeldversicherung (KTG)
Krankentaggeldversicherung (KTG): Lohnfortzahlung bei Krankheit für Unternehmen absichern, Zusätze für Selbständige. Beratung durch Nikles TrustTax.
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Geburt und Kinder
Kinderabzug CHF 8'400, Steuergutschrift CHF 320, Drittbetreuung bis CHF 9'400.
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