Versicherungen
Berufliche Vorsorge: die 2. Säule (BVG)
Die berufliche Vorsorge, oft einfach Pensionskasse genannt, soll zusammen mit der AHV sicherstellen, dass Sie nach der Pensionierung Ihren gewohnten Lebensstandard angemessen weiterführen können.
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Wer ist versichert?
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist die berufliche Vorsorge obligatorisch, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Massgebend sind neben dem Jahreslohn und der gesetzlichen Eintrittsschwelle auch das Alter und die Dauer der Anstellung. Das Gesetz sieht zudem Ausnahmen vor, etwa für bestimmte befristete Anstellungen. Selbständige können sich freiwillig versichern.
Arbeitgeber und Arbeitnehmende zahlen gemeinsam Beiträge an die Pensionskasse. Den Stand Ihres Guthabens zeigt der jährliche Vorsorgeausweis.
Einkauf in die Pensionskasse
Haben Sie Beitragslücken, etwa nach einem Stellenwechsel, einer Weiterbildung oder einer Lohnerhöhung, können Sie sich im Rahmen des Reglements in die Pensionskasse einkaufen. Einkäufe sind vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Nach einem Einkauf ist ein Kapitalbezug während drei Jahren nicht möglich.
Für die Steuererklärung braucht es die Einkaufsbestätigung der Pensionskasse. Bei TrustTax kostet ein einfacher PK-Einkaufsbeleg CHF 5.00 exkl. MWST. Mehr dazu unter Abzüge Schaffhausen.
So unterstützt Sie TrustTax
Wir helfen Ihnen, Ihren Vorsorgeausweis zu verstehen, und besprechen mit Ihnen Fragen rund um Einkauf, Vorsorgelücken und die Abstimmung mit der Säule 3a.
Sie können kostenfrei anfragen: per Formular, Telefon, WhatsApp oder E-Mail an info@trusttax.ch.
Wichtige Hinweise
Der konkrete Versicherungsschutz richtet sich nach der Police und den Versicherungsbedingungen. Deckungen, Ausschlüsse, Selbstbehalte, Wartefristen und Versicherungssummen unterscheiden sich je nach Produkt.
Angaben zur Versicherungsvermittlung
Nikles TrustTax und der verantwortliche Versicherungsvermittler sind im Register für Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittler der FINMA eingetragen.
- Nikles TrustTax
- FINMA-Registernummer F01541597
- Steven Michael Nikles
- FINMA-Registernummer F01541559
Die Vermittlung und Betreuung von Versicherungsverträgen wird durch Courtagen und Betreuungsentschädigungen der Versicherungsunternehmen vergütet. Die konkrete Kundeninformation erfolgt separat. Sie können kostenfrei anfragen. Separat kostenpflichtige Beratungen werden vorgängig vereinbart.
Die Registereinträge lassen sich in der Registersuche der FINMA überprüfen: FINMA-Registersuche (externer Link)
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