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Ratgeber · Wohneigentum

Eigenmietwert wird 2029 abgeschafft

Nach jahrzehntelanger Debatte ist es entschieden: Der Eigenmietwert auf selbst genutztem Wohneigentum fällt weg. Für die Steuererklärungen bis und mit Steuerjahr 2028 (Einreichung 2029) ändert sich aber noch nichts.

Vom TrustTax-Team · Zuletzt geprüft am

Der Zeitplan

Abschaffung Eigenmietwert Stand: Oktober 2026
ThemaWertQuelle
Volksabstimmung28. September 2025, angenommenBundesrat (externer Link)
Inkrafttreten1. Januar 2029 (Beschluss des Bundesrats vom 1. April 2026)Bundesrat (externer Link)
Steuerjahre 2026 bis 2028bisheriges System: Eigenmietwert als Einkommen, Abzüge für Unterhalt und SchuldzinsenBundesrat (externer Link)

Was ab 2029 wegfällt

Für selbst genutztes Wohneigentum, am Wohnsitz wie auch bei selbstgenutzten Zweitliegenschaften, entfallen nach heutigem Stand:

  • der Eigenmietwert als steuerbares Einkommen
  • der Abzug für den Liegenschaftsunterhalt, pauschal wie effektiv
  • der bisherige Abzug privater Schuldzinsen: Künftig sind Schuldzinsen grundsätzlich nur noch im Verhältnis der vermieteten oder verpachteten Liegenschaften zum Gesamtvermögen abziehbar, für Ersterwerber gelten besondere Regeln

Für vermietete oder verpachtete Liegenschaften bleibt es dabei: Mietertrag ist Einkommen, Unterhaltskosten sind abziehbar. Für selbstgenutzte Zweitliegenschaften können die Kantone eine besondere Steuer einführen. Die Kantone setzen Details zum Teil selbst um, darum lohnt sich ein Blick auf Ihre Situation.

Was Eigentümer jetzt bedenken sollten

  1. Renovationen planen: Werterhaltende Arbeiten bis Ende 2028 sind voraussichtlich noch abziehbar, danach nicht mehr.
  2. Hypothek überprüfen: Mit dem eingeschränkten Schuldzinsabzug verändert sich die Rechnung zwischen Amortisation und Hypothek.
  3. Steuererklärungen bis und mit Steuerjahr 2028 sorgfältig machen: Pauschal oder effektiv entscheidet sich jedes Jahr neu.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information, keine Einzelberatung. Gesetz und kantonale Umsetzung können sich bis 2029 noch konkretisieren.

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